Kinderbetreuung und Bildungsgerechtigkeit

Mit unseren Kindern - keine Geschäfte!!

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), das deutsche Kinderhilfswerk und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) haben sich mit der Plakatkampagne "Keine Geschäfte mit unseren Kindern" im Mai 2008 entschieden gegen den Kurs der Bundesregierung ausgesprochen, privat gewerbliche Träger von Kindertagesbetreuung gleichermaßen zu fördern wie gemeinnützige Träger.

 

Bildungsgerechtigkeit kann nicht unter dem Prinzip der Gewinnmaximierung erreicht werden, denn dann fallen immer diejenigen aus der Förderung, die sie am dringendsten benötigen.

 

Die Verbände als auch der Bundesrat haben sich gegen diese Änderung im Kinderförderungsgesetz ausgesprochen. Die Bundesgesetzgebung hat in der Folge und in der Logik der Zuständigkeit für Bildung innerhalb des föderalen Systems die Verantwortung den Ländern auferlegt: Sie können per Landesgesetzgebung entscheiden, ob sie privat gewerbliche Träger den gemeinnützigen gleichstellen.

 

Der wissenschaftliche Beirat am Bundesfamilienministerium (BM FSFJ) hat zum Ausbauvorhaben und den Eckpunkten des KiFöG ein programmatisches Gutachten zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren veröffentlicht. Kernbedingung sei die Qualität: "Ökonomisch betrachtet ist also die Sicherstellung einer pädagogisch hohen Qualität die Voraussetzung dafür, dass es sich um rentable Investitionen in das künftige Humanvermögen der Volkswirtschaft handelt" (BMFSFJ: 13).

 

Die ökonomische Betrachtung fand sich zunächst auch im Gesetzentwurf: Die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit bei der Förderung öffentlicher Betreuung sollte wegfallen. Die Bundesregierung wollte sich damit von einem Grundprinzip öffentlicher Vorsorge verabschieden.

 

Verweise: