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Kindergrundsicherung - 604 Euro für jedes Kind

Seit vielen Jahren fordert der VAMV die Umsetzung einer Kindergrundsicherung. Nur eine Kindergrundsicherung, die sich in ihrer Höhe am offiziell errechneten Grundbedarf ausrichtet, kann Kinder langfristig aus der Armut holen.


Der Grundbedarf für Kinder beziffert sich auf rund 604 Euro – das hat der zehnte Bericht der Bundesregierung über das Existenzminimum von Kindern für 2016 errechnet. Das entspricht einem steuerlichen Kinderfreibetrag von 7.248 €.
 
Das Existenzminimum enthält folgende Komponenten:

  • Sachbedarf: z.B. Ernährung, Bekleidung, Miete
  • Betreuungsbedarf: Wert der allgemeinen Betreuung durch die Eltern unabhängig von konkreten Aufwendungen (Kosten)
  • Erziehungsbedarf: Förderung der persönlichen Entwicklung des Kindes und der Begegnung mit anderen Kindern z.B. Vereinsbeiträge, Kursgebühren
  • Ausbildungsbedarf: z.B. Lernmittel, Fahrtkosten, Studiengebühren

 
Der Gesetzgeber muss das sächliche Existenzminimum, laut einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, von Steuern freistellen. Das wird gegenwärtig mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht geregelt. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Die Steuerfreibeträge wirken sich je nach Einkommen und Familienstand unterschiedlich aus.
 
Der VAMV kritisiert die Systematik der Entlastung von Familien aufgrund von Kindern im Steuerrecht: Kinder werden nicht alle gleich, sondern gemessen am Einkommen ihrer Eltern behandelt.
 
Das Kindergeld reicht bei weitem nicht aus, die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken.

 

Das ist einer der Gründe dafür, warum die Kinderarmutsquote in Deutschland so hoch ist - die Familien, insbesondere Alleinerziehende können ihre Kinder nicht unterhalten - sie haben zu wenig Einkommen, sie erhalten zu wenig oder keinen Kindesunterhalt und die Ausgaben steigen ständig (z.B. Energiekosten).
 
Die Folge ist: Über eine Million Kinder lebt von SGB II-Leistungen auf niedrigstem Niveau.

 

Eine Kindergrundsicherung von 604 Euro für jedes Kind würde die Kinder aus den Bedarfsgemeinschaften herausholen.
 
Zusammen mit anderen Organisationen setzt sich der VAMV für eine Einführung der Kindergrundsicherung ein.