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Schriftliches Schnellverfahren - Neuregelung gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsamer Aufruf:

Die Unterzeichnenden dieses Aufrufs fordern den Gesetzgeber auf, bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern darauf zu verzichten, ein rein schriftliches Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern oder des Jugendamtes einzuführen. Gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht dürfen nicht auf der Grundlage von Vermutungen getroffen werden. Der Gesetzgeber muss daher nachbessern, sonst werden gerade die Kinder, die in eine konflikthafte Elternbeziehung hineingeboren werden, Verlierer der Reform werden.

 

Die Unterzeichnenden fordern den Gesetzgeber auf,kein schriftliches Schnellverfahren ohne persönliche Anhörung der Eltern und des Jugendamtes einzuführen, den Amtsermittlungsgrundsatz der Gerichte aufrechtzuerhalten, nicht auf die Kindeswohlprüfung zu verzichten und den vorliegenden Gesetzesentwurf entsprechend abzuändern.

 

Die Kampagne lief bis zum 25. November 2012.

 

3144 Personen haben unterzeichnet.

  • Weiterlesen: Worum geht es? (Link kaputt)
  • Aktionsbündnis (Link kaputt)

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Edith Schwab, überreichte am 28. 11.2012 dem rechtspolitischen Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, mit insgesamt 3.144 Unterschriften ein starkes Votum gegen das geplante schriftliche Schnellverfahren, das im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern vorgesehen ist.

 

Um das Kindeswohl sicherzustellen, muss es bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht weiterhin eine echte Einzelfallprüfung vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden", bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Alles andere wäre ein Rückschritt für das Kindschaftsrecht.