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Trennung und Scheidung

Nur wenige Mütter oder Väter planen von Anfang an, ihr Leben mit einem Kind als Alleinerziehende oder Alleinerziehender zu führen. Dem voraus ging bei den meisten eine Trennung oder Scheidung. Wenn eine Partnerschaft zerbricht, ist dies mit Abschied und Schmerz verbunden aber auch mit Aufbruch und neuen Chancen. Bei vielen Betroffenen ruft eine Trennung aber zunächst oft Unsicherheiten über die eigene rechtliche Situation hervor.
 
Ob Sie ledig sind, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet sind – die Lebensform hat Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche, auf die Steuerklasse, auf das Sorgerecht, auf Ihren Status bei der Krankenkasse, auf Ansprüche beim Jobcenter und ähnliches mehr.
 
Gerade in der Trennungszeit können eine Reihe unterschiedlichster Probleme auftreten. Daher ist es sinnvoll sich im Interesse der Kinder und in Ihrem eigenen Interesse eingehend beraten zu lassen und sich Hilfe und Unterstützung einzuholen. In Brandenburg werden Beratungen zu Trennungs- und Scheidungsfragen in den meisten Beratungsstellen der Jugendämter und der Familien- und Wohlfahrtsverbände angeboten. Lassen Sie sich, wenn möglich, gemeinsam mit Ihrer (Ehe-)Partnerin/Ihrem (Ehe-)Partner, umfassend über die Auswirkungen einer Trennung informieren, bevor Sie endgültige Entscheidungen treffen. Soweit es möglich ist, suchen Sie nach außergerichtlichen Übereinkünften. Oftmals ist es besser, sich mit vernünftigen Teillösungen zufrieden zu geben und bestehende Gemeinsamkeiten zu bewahren.
 
Ihre Kinder dürfen nicht zum Streitobjekt werden und nicht mehr als unvermeidlich in den Konflikt einbezogen werden.
 
Eine nützliche Vorlage für getrennte Eltern, die sich über die Ausgestaltung ihrer gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder verständigen und dies schriftlich festhalten wollen bietet die „Elternvereinbarung – Gemeinsam Sorgeverantwortung übernehmen!“ (ehemals „Sorgevereinbarung“).